Nach über zwei Jahren Planungs- und Antragszeit geht es nun an die Umsetzung der "Maritimen Lebenswelten", des neuen Museums im Hafenbereich. Wrack- und Fischereimuseum werden hierfür unter einem organisatorischen Dach zusammengeführt. Baulich gesehen sind es mehrere Dächer, denn neuer Standort des Museums sollen die Fischhallen VII und VIII werden, die in Zukunft ein attraktiver Neubau verbinden wird. Für Cuxhaven stellt das neue Museum, das mit erheblichen EU-Mitteln gefördert wird, eine deutliche Stärkung des kulturellen wie touristischen Angebots dar.
In der Stadt und nicht zuletzt auch vom Fischereimuseum, das bereits jetzt in den historischen Fischhallen angesiedelt ist, wird diese Entwicklung sehr begrüßt. Für die übrigen Mieter der Hallen VII und VIII ist die positive Nachricht von der Realisierung des Museums mit einer weniger positiven verbunden: Sie müssen mit ihren Gewerbebetrieben und ihren Wohnungen dem öffentlichen Interesse an ihren Räumlichkeiten weichen.............
Schon zu Beginn der Planungen des Museumskonzeptes in den Hallen VII und VIII stand fest, dass die Verwirklichung des Projektes die Kündigung bzw. einvernehmliche Auflösung der vorhandenen Mietverhältnisse erfordert. Daher wurden bereits frühzeitig - im September 2007 - die Mieter der Hallen VII und VIII auf einer eigens hierfür angesetzten Versammlung über die Pläne zur Umnutzung der Hallen informiert. Es handelt sich um Mietverhältnisse über Wohnräume und auch um Mietverhältnisse über von Vereinen, als Lager oder gewerblich genutzte Räume.
Die Stadt Cuxhaven wollte und will die Mieter aber nicht einfach "im Regen stehen lassen" und hat daher insbesondere sämtlichen Wohnraummietern schriftlich Hilfe bei der Suche und dem Bezug einer Ersatzwohnung angeboten. Auch mit etlichen der übrigen Mieter wurden Gespräche geführt. So konnten von den seinerzeit vorhandenen ca. 30 Mietverhältnissen im Vorwege gut 1/3 durch eine einvernehmliche Vereinbarung mit der Stadt aufgelöst werden.
Ende 2009 hat die Stadt Cuxhaven die Hallen von der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. angekauft und einen Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen. Nachdem die grundbuchliche Eintragung erfolgt war, wurden in diesen Tagen die Kündigungsschreiben an die Mietparteien versandt. Das Angebot der Stadt zu einer einvernehmlichen Lösung und einer damit verbundenen Hilfestellung gilt für die betroffenen Mieter aber auch weiterhin.


