Geschrieben von MyCux am Donnerstag, 29. Juli 2010
Das Land Niedersachsen hat der Stadt Cuxhaven auf die in 2009 angefallenen Fehlbeträge eine Bedarfszuweisung in Höhe von 2,5 Mio. € gewährt. Damit erhält sie den nach den Landesvorschriften höchstmöglichen Betrag. Die Bewilligung selbst und das unproblematische Verfahren dahin ist ein Ergebnis der mit dem Land geschlossene Zielvereinbarung und des darauf basierenden Doppelhaushaltes 2010 / 2011 der Stadt.
2,5 Mio. € für Stadt Cuxhaven
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